Zuletzt aktualisiert: 03. November 2026

Pflegegeld-Rechner 2026

Pflegegeld, Kombileistung und Entlastungsbetrag nach Pflegegrad berechnen – mit Tagespflege-Budget und Jahresvolumen.

Erstellt von Dr. Sarah Hoffmann

Basierend auf 2 Quellen

Der Pflegegeld-Rechner 2026 zeigt dir in Sekunden, wie viel Pflegegeld dir pro Monat zusteht – und was übrig bleibt, wenn ein Pflegedienst einen Teil der Pflege übernimmt. Du gibst nur deinen Pflegegrad, die vom Pflegedienst abgerechneten Sachleistungen und dein bereits genutztes Jahresbudget ein. Der Rechner liefert dir das volle Pflegegeld, das Rest-Pflegegeld nach der Kombinationsleistung, den Entlastungsbetrag, das Tagespflege-Budget und dein Jahresvolumen – alles mit den aktuellen Beträgen nach dem Sozialgesetzbuch XI, Stand 2026.

So verwendest du diesen Rechner

Gib zunächst deine Werte in die Felder Pflegegrad, Vom Pflegedienst abgerechnete Sachleistungen pro Monat, Vom gemeinsamen Jahresbudget 2026 bereits genutzt ein. Prüfe Einheiten und Zahlenformat im deutschen Stil. Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert und kann zusätzlich über die Schaltfläche berechnet werden. Nutze die Ausgabe als Orientierung und vergleiche sie bei Bedarf mit weiteren Quellen.

So funktioniert der Pflegegeld-Rechner

Der Rechner bildet die häusliche Pflege nach dem SGB XI ab – mit den Beträgen, die seit dem 1. Januar 2025 gelten und 2026 unverändert fortgelten. So gehst du vor:

  1. Wähle im Feld Pflegegrad deinen festgestellten Pflegegrad (1 bis 5).
  2. Trage im Feld Vom Pflegedienst abgerechnete Sachleistungen pro Monat ein, was der ambulante Pflegedienst monatlich mit der Pflegekasse abrechnet. Bei reiner Angehörigenpflege lässt du hier 0 € stehen.
  3. Trage im Feld Vom gemeinsamen Jahresbudget 2026 bereits genutzt ein, was du 2026 schon für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege verbraucht hast.
  4. Lies die Ergebnisse ab: volles Pflegegeld, Rest-Pflegegeld nach der Kombinationsleistung, Entlastungsbetrag, Tagespflege-Budget, Rest des Jahresbudgets und das gesamte Jahresvolumen.

Durchgerechnetes Beispiel

Eine 68-jährige Frau aus Leipzig hat Pflegegrad 3. Ihre Tochter pflegt sie zu Hause, zusätzlich kommt ein Pflegedienst, der monatlich 748,50 € abrechnet. Für eine Verhinderungspflege im Frühjahr hat die Familie bereits 1.000 € aus dem Jahresbudget genutzt.

  • Volles Pflegegeld bei Pflegegrad 3: 599,00 €
  • Pflegesachleistung maximal bei Pflegegrad 3: 1.497,00 €
  • Genutzte Sachleistung: 748,50 € – das sind genau 50 % des Sachleistungsanspruchs
  • Rest-Pflegegeld: 599,00 € × (1 − 0,50) = 299,50 €
  • Entlastungsbetrag: 131,00 €
  • Tages-/Nachtpflege maximal (eigenes Budget, zusätzlich): 1.357,00 €
  • Rest des Jahresbudgets: 3.539,00 € − 1.000,00 € = 2.539,00 €
  • Monatliches Leistungsvolumen: 299,50 € + 748,50 € + 131,00 € = 1.179,00 €
  • Jahresvolumen: 1.179,00 € × 12 + 2.539,00 € = 16.687,00 €

Die Rechnung zeigt den Kern der Kombinationsleistung: Wer die Hälfte seines Sachleistungsanspruchs nutzt, bekommt noch die Hälfte des Pflegegeldes. Die Tagespflege kürzt übrigens nichts – sie läuft aus einem eigenen Budget nebenher.

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026 nach Pflegegrad?

Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist eine Geldleistung für die häusliche Pflege durch Angehörige oder andere ehrenamtlich Pflegende. Es wird an die pflegebedürftige Person gezahlt und ist nicht zweckgebunden – sie darf es innerhalb der Familie weitergeben. Die Beträge wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 % angehoben und gelten 2026 unverändert; die nächste Dynamisierung ist gesetzlich erst zum 1. Januar 2028 vorgesehen (§ 30 SGB XI).

  • Pflegegrad 1: kein Pflegegeld – aber 131 € Entlastungsbetrag im Monat
  • Pflegegrad 2: 347 € Pflegegeld, bis zu 796 € Pflegesachleistung
  • Pflegegrad 3: 599 € Pflegegeld, bis zu 1.497 € Pflegesachleistung
  • Pflegegrad 4: 800 € Pflegegeld, bis zu 1.859 € Pflegesachleistung
  • Pflegegrad 5: 990 € Pflegegeld, bis zu 2.299 € Pflegesachleistung

Pflegegrad 1 ist kein „leerer" Grad: Neben dem Entlastungsbetrag stehen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 € im Monat, § 40 SGB XI) und ein Zuschuss zur Wohnraumanpassung von bis zu 4.180 € zu. Erst ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld, Sachleistungen und das Jahresbudget dazu. Wer dauerhaft ins Heim zieht, sollte parallel die Kosten für ein Pflegeheim durchrechnen – dort gelten eigene, vollstationäre Sätze von 805 € bis 2.096 € im Monat.

Was ist die Kombinationsleistung – und wann lohnt sie sich?

Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI ist die anteilige Mischung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung. Die Formel ist simpel: Rest-Pflegegeld = volles Pflegegeld × (1 − genutzte Sachleistung ÷ Sachleistungsanspruch). Nutzt du 0 % der Sachleistung, gibt es 100 % Pflegegeld. Nutzt du 100 %, gibt es 0 € Pflegegeld – dafür übernimmt der Pflegedienst alles. Dazwischen gilt jeder Prozentpunkt: Bei 25 % genutzter Sachleistung bleiben 75 % Pflegegeld übrig.

Lohnen tut sich die Kombination fast immer, wenn Angehörige an ihre Grenzen kommen. Ein Pflegedienst für morgendliche Grundpflege entlastet die Familie, ohne dass das Pflegegeld komplett wegfällt. Beachte aber die Bindung: Die Entscheidung für eine Kombinationsform bindet dich in der Regel für sechs Monate – ein Wechsel mitten im Monat ist nicht vorgesehen. Und: Die Tagespflege (§ 41 SGB XI) wird nicht auf die Kombination angerechnet. Wer also zusätzlich an zwei Tagen in die Tagespflege geht, verliert dadurch kein Pflegegeld. Auch bei längerer Krankheit oder Urlaub der Pflegeperson hilft das Krankengeld weiter, wenn die pflegende Person selbst erwerbstätig ist und ausfällt.

Was gehört zum Jahresbudget von 3.539 € – und was zum Entlastungsbetrag?

Seit dem 1. Juli 2025 teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € (§ 42a SGB XI). Früher waren das zwei getrennte Töpfe (1.685 € und 1.854 €); die alte 6-monatige Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege ist entfallen. Das Budget steht ab Pflegegrad 2 zur Verfügung und lässt sich flexibel auf beide Leistungsarten verteilen – etwa drei Wochen Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt plus ein paar Tage Verhinderungspflege, wenn die pflegende Tochter selbst krank wird.

Daneben steht der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat (§ 45b SGB XI) für alle Pflegegrade, auch Pflegegrad 1. Er ist zweckgebunden: Er erstattet anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – Haushaltshilfe, Betreuung, Tagespflege-Zuzahlungen. Nicht verbrauchte Beträge lassen sich bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen, danach verfallen sie. Wer wegen der Pflege umziehen muss – etwa in eine barrierefreie Wohnung näher bei den Angehörigen –, rechnet am besten zusätzlich die Umzugskosten durch: Die Wohnraumanpassung über die Pflegekasse (bis 4.180 €) und eine steuerliche Umzugspauschale sind zwei verschiedene Töpfe und lassen sich kombinieren.

Wichtig für die Haushaltskasse: Pflegegeld selbst wird nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet, wenn es an nicht erwerbsmäßig pflegende Angehörige weitergegeben wird. Und wer wegen der Pflege weniger arbeitet oder ganz pausiert, findet mit dem Wohngeld eine weitere Leistung, die den Haushalt entlastet – sie hängt vom Einkommen und der Miete ab, nicht vom Pflegegrad.

Formel

Pflegegeld (voll) = 0 € (PG 1) | 347 € (PG 2) | 599 € (PG 3) | 800 € (PG 4) | 990 € (PG 5)
Sachleistung (max) = 0 € (PG 1) | 796 € (PG 2) | 1.497 € (PG 3) | 1.859 € (PG 4) | 2.299 € (PG 5)
Rest-Pflegegeld = Pflegegeld (voll) × (1 − genutzte Sachleistung ÷ Sachleistung (max))
Entlastungsbetrag = 131 € (alle Pflegegrade)
Tages-/Nachtpflege (max) = 0 € (PG 1) | 721 € (PG 2) | 1.357 € (PG 3) | 1.685 € (PG 4) | 2.085 € (PG 5)
Jahresbudget (Rest) = 3.539 € − bereits genutztes Jahresbudget (ab PG 2, sonst 0 €)
Monatsvolumen = Rest-Pflegegeld + genutzte Sachleistung + Entlastungsbetrag
Jahresvolumen = Monatsvolumen × 12 + Jahresbudget (Rest)

Alle Beträge: SGB XI, Stand 2026 (Erhöhung um 4,5 % zum 1. Januar 2025, nächste Dynamisierung 1. Januar 2028). Die Tagespflege ist ein eigenes Budget und wird in der Formel bewusst nicht vom Pflegegeld abgezogen.

So ist dieser Rechner entstanden

Dieser Rechner ist entstanden, weil viele Familien bei Pflegegrad-Einstufung nur eine Zahl hören – das Pflegegeld – und die Kombinationsleistung, den Entlastungsbetrag und das Jahresbudget erst mühsam aus drei verschiedenen Merkblättern zusammensuchen müssen. Er fasst alle häuslichen Leistungen 2026 in einer Rechnung zusammen, damit du auf einen Blick siehst, was dir insgesamt zusteht.

Ausblick: Was die Pflegereform 2027 ändern würde

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen. Ab 1. Januar 2027 sollen Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege in vier Budgets aufgehen – geplant sind etwa 380 € bis 1.080 € Entlastungsbudget statt Pflegegeld und ein Sozialraumbudget von bis zu 175 € statt des Entlastungsbetrags. Das ist noch kein geltendes Recht: Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Dieser Rechner rechnet deshalb bewusst mit den geltenden Beträgen 2026; sobald das Gesetz verabschiedet ist, werden die Formeln angepasst.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?

Monatlich 347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei Pflegegrad 3, 800 € bei Pflegegrad 4 und 990 € bei Pflegegrad 5 (§ 37 SGB XI). Pflegegrad 1 bekommt kein Pflegegeld, aber 131 € Entlastungsbetrag. Die Beträge gelten seit der Erhöhung um 4,5 % zum 1. Januar 2025 unverändert bis zur nächsten Dynamisierung am 1. Januar 2028.

Wie berechne ich die Kombinationsleistung bei Pflegegrad 2?

Beispiel: Pflegegrad 2, Pflegedienst rechnet 398 € im Monat ab. Sachleistungsanspruch: 796 €, also 50 % genutzt. Rest-Pflegegeld = 347 € × (1 − 0,50) = 173,50 €. Dazu kommen 131 € Entlastungsbetrag. Monatsvolumen: 173,50 € + 398 € + 131 € = 702,50 €.

Wie viel Pflegegeld bleibt bei Pflegegrad 5, wenn der Pflegedienst alles übernimmt?

Nichts: Wer 100 % der Sachleistung nutzt (2.299 € bei Pflegegrad 5), bekommt 0 € Rest-Pflegegeld. Dafür übernimmt der Pflegedienst die Pflege vollständig. Das Monatsvolumen beträgt dann 0 € + 2.299 € + 131 € Entlastungsbetrag = 2.430 € – plus das Tagespflege-Budget von bis zu 2.085 €, das daneben steht.

Was ist das gemeinsame Jahresbudget von 3.539 €?

Seit 1. Juli 2025 teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € (§ 42a SGB XI), ab Pflegegrad 2. Du kannst ihn flexibel auf beide Arten verteilen – zum Beispiel Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt und Verhinderungspflege bei Krankheit der Pflegeperson. Die frühere 6-monatige Vorpflegezeit ist entfallen.

Bekomme ich mit Pflegegrad 1 wirklich nichts?

Kein Pflegegeld und keine Sachleistung – aber 131 € Entlastungsbetrag im Monat (§ 45b SGB XI), 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 SGB XI), bis zu 4.180 € Zuschuss zur Wohnraumanpassung und im Heim ein Zuschuss von 131 € im Monat. Pflegegrad 1 ist also nicht leistungsfrei, nur anders ausgestattet.

Kürzt die Tagespflege mein Pflegegeld?

Nein. Die Tages- und Nachtpflege (§ 41 SGB XI) hat ein eigenes Budget – 721 € (PG 2), 1.357 € (PG 3), 1.685 € (PG 4), 2.085 € (PG 5) im Monat – und wird nicht auf Pflegegeld oder Sachleistung angerechnet. Nur die Sachleistung des Pflegedienstes kürzt das Pflegegeld anteilig.

Ist Pflegegeld steuerpflichtig oder wird es angerechnet?

Pflegegeld ist steuerfrei und wird nicht als Einkommen der pflegebedürftigen Person behandelt. Gibt die pflegebedürftige Person es an nicht erwerbsmäßig pflegende Angehörige weiter, wird es dort in der Regel ebenfalls nicht auf Sozialleistungen wie die Grundsicherung angerechnet. Verbindlich entscheidet im Einzelfall die Pflegekasse bzw. das Sozialamt.

Ändert sich 2027 alles durch die Pflegereform?

Geplant ja, beschlossen noch nein: Der Kabinettsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vom 30. September 2026 sieht ab 1. Januar 2027 vier Budgets statt der Einzelleistungen vor. Bis Bundestag und Bundesrat zustimmen, gelten die Beträge 2026 aus diesem Rechner. Eine neue Berechnung nach dem beschlossenen Gesetz wird dann hier angepasst.

Quellen

Erstellt von

Dr. Sarah Hoffmann
Dr. Sarah Hoffmann

Dr. rer. nat. Ernährungswissenschaften, Universität Hohenheim

Profil ansehen

Ähnliche Rechner aus derselben Kategorie

Priorisiert nach ähnlichen Begriffen im Titel, sonst nach Relevanz innerhalb der Kategorie.