Zuletzt aktualisiert: 24. Oktober 2026

Gewerbesteuer-Rechner

Gewerbesteuer, Messbetrag und §-35-Anrechnung in einem Rechner: Ertrag, Rechtsform und Hebesatz eingeben, Ergebnis sehen.

Erstellt von Dr. Sarah Hoffmann

Basierend auf 3 Quellen

Der Gewerbesteuer-Rechner zeigt dir in Sekunden, wie viel Gewerbesteuer dein Unternehmen 2026 zahlt. Du gibst deinen Gewerbeertrag, die Rechtsform und den Hebesatz deiner Gemeinde ein – und erhältst Messbetrag, Gewerbesteuer und die Anrechnung nach § 35 EStG auf die Einkommensteuer. Gerade bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften macht die Anrechnung den entscheidenden Unterschied: Bei einem Hebesatz bis 400 % gleicht sie die Gewerbesteuer faktisch aus. Der Rechner rechnet brutto nach dem amtlichen Schema – inklusive Freibetrag von 24.500 €, Steuermesszahl 3,5 % und der Abrundung auf volle 100 €.

So verwendest du diesen Rechner

Gib zunächst deine Werte in die Felder Gewerbeertrag (Jahresgewinn), Hinzurechnungen (§ 8 GewStG, optional), Kürzungen (§ 9 GewStG, optional), Rechtsform, Hebesatz der Gemeinde ein. Prüfe Einheiten und Zahlenformat im deutschen Stil. Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert und kann zusätzlich über die Schaltfläche berechnet werden. Nutze die Ausgabe als Orientierung und vergleiche sie bei Bedarf mit weiteren Quellen.

So funktioniert der Gewerbesteuer-Rechner

Du brauchst fünf Angaben, mehr nicht:

  1. Gewerbeertrag (Jahresgewinn) – dein Gewinn aus Gewerbebetrieb in Euro, so wie er in der Steuererklärung stehen würde (vor Gewerbesteuer).
  2. Hinzurechnungen (§ 8 GewStG, optional) – Beträge, die das Gesetz zum Gewinn hinzurechnet, etwa ein Teil von Mieten, Pachten oder Darlehenszinsen.
  3. Kürzungen (§ 9 GewStG, optional) – Beträge, die vom Gewinn abgezogen werden, etwa Grundbesitz-Kürzungen. Wer keine hat, lässt die Felder auf 0.
  4. Rechtsform – Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG). Sie entscheidet über den Freibetrag und darüber, ob die Anrechnung nach § 35 EStG greift.
  5. Hebesatz der Gemeinde – in Prozent. Beispiele: Berlin 410 %, Dresden 450 %, München 490 %. Der Rechner startet mit 450 %; den Satz deiner Gemeinde findest du auf dem Gewerbesteuerbescheid oder im Rathaus-Auskunftsdienst.

Der Rechner rechnet das amtliche Schema vollständig durch: Abrundung auf volle 100 €, Freibetrag, Steuermesszahl 3,5 %, Hebesatz – und bei Personenunternehmen zusätzlich die §-35-Anrechnung auf die Einkommensteuer. Damit siehst du nicht nur die gezahlte Gewerbesteuer, sondern deine tatsächliche Zusatzbelastung.

Durchgerechnet: Sabines Friseursalon in Dresden

Sabine ist 41, betreibt einen Friseursalon in Dresden und hat 2026 einen Gewerbeertrag von 75.000 €. Hinzurechnungen und Kürzungen hat sie keine. Sie wählt „Einzelunternehmen" und den Dresdner Hebesatz von 450 %:

  • Gewerbeertrag (abgerundet): 75.000 €
  • minus Freibetrag: 75.000 € − 24.500 € = 50.500 € (besteuerter Gewerbeertrag)
  • Steuermessbetrag: 50.500 € × 3,5 % = 1.767 € (abgerundet auf volle Euro)
  • Gewerbesteuer pro Jahr: 1.767 € × 450 % = 7.951 €
  • Anrechnung auf Einkommensteuer (§ 35 EStG): 4 × 1.767 € = 7.068 €
  • Tatsächliche Zusatzbelastung: 7.951 € − 7.068 € = 883 € – das sind 1,18 % ihres Gewinns.

Ohne die Anrechnung wären es 7.951 € gewesen. Der Unterschied zeigt, warum der Rechner beide Werte trennt: Die Zahl auf dem Gewerbesteuerbescheid ist selten die Zahl, die dich am Ende wirklich kostet.

Wer muss Gewerbesteuer zahlen – und wer nicht?

Gewerbesteuer zahlt jeder Gewerbebetrieb im Inland – Einzelunternehmer, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Sie ist die einzige Steuer, an der der Bund nicht beteiligt ist: Sie fließt komplett an die Gemeinde, in der dein Betrieb liegt (nach § 1 GewStG, Stand 2026).

Drei Gruppen sind ausgenommen:

  • Freiberufler (§ 18 EStG – Ärzte, Anwälte, Journalisten, Übersetzer und andere Katalogberufe) zahlen grundsätzlich keine Gewerbesteuer.
  • Land- und Forstwirte sind ebenfalls befreit.
  • Kleinunternehmer mit niedrigem Ertrag: Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € (§ 11 Abs. 1 GewStG). Erst wenn der Gewerbeertrag darüber liegt, entsteht Steuer.

Wichtig ist eine unscheinbare Detailregel: Der Gewerbeertrag wird vor dem Freibetrag auf volle 100 € abgerundet. Deshalb fällt bei Personenunternehmen faktisch erst ab 24.600 € Gewerbeertrag Steuer an. Bei 24.550 € Ertrag wird auf 24.500 € abgerundet – minus Freibetrag bleibt 0. Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG sind dagegen schon ab dem ersten Euro gewerbesteuerpflichtig, denn sie haben keinen Freibetrag („kraft Rechtsform", § 2 Abs. 2 GewStG). Für sonstige juristische Personen des privaten Rechts, etwa Vereine, gilt ein Freibetrag von 5.000 €.

Wie hoch ist der Hebesatz deiner Gemeinde?

Der Hebesatz ist der Hebel, über den deine Gemeinde die Gewerbesteuer steuert. Gesetzlich darf er nicht unter 200 % liegen (§ 16 Abs. 4 GewStG) – ab 2027 steigt diese Untergrenze sogar auf 280 %. Ende 2024 lagen noch 43 Gemeinden darunter. Nach oben ist kaum eine Grenze: Die Sätze reichen in Deutschland von 200 bis 900 %.

Ein paar Orientierungswerte (Stand 2026): Berlin 410 %, Dresden 450 %, München 490 %, Würzburg 420 %, Schweinfurt 370 %, Unterföhring 330 %. Der Durchschnitt lag 2025 bei etwa 437 % (Gemeinden ab 20.000 Einwohnern). Um die Belastung auf einen Blick zu vergleichen, multipliziere einfach Hebesatz mal 3,5 %: Bei 410 % sind das 14,35 % des besteuerten Ertrags, bei 490 % schon 17,15 %.

Dass der Standort zählt, zeigt der Praxisvergleich aus unserem Testlauf: Ein Unternehmen mit 265.000 € korrigiertem Gewerbeertrag zahlte in München (490 %) 41.243 € Gewerbesteuer, in Unterföhring (330 %) nur 27.776 € – eine Differenz von 13.467 € pro Jahr bei identischem Gewinn. Mit dem Rechner spielst du genau solche Szenarien durch, bevor du dich für einen Standort entscheidest. Kleiner Praxistipp: Die Vorauszahlungen (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.) kommen zuverlässig – wer die prognostizierte Steuerlast sofort als Rücklage auf einem Tagesgeldkonto parkt, bleibt liquide und verliert keine Zinsen. Und falls du parallel überlegst, ob sich die GmbH für dich rechnet: Bei einer Kapitalgesellschaft entfällt die Anrechnung komplett, dafür wird die Ausschüttung beim Gesellschafter mit Abgeltungsteuer von 26,375 % belastet – zwei ganz unterschiedliche Belastungswege.

Was ist die Anrechnung nach § 35 EStG – und wer profitiert?

Die wichtigste Entlastung für Einzelunternehmer und Personengesellschaften steht in § 35 EStG: Das 4,0-fache des Steuermessbetrags darf auf die Einkommensteuer angerechnet werden – dieser Faktor gilt seit 2020 (vorher 3,8-fach). Die Anrechnung ist begrenzt auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und auf die tarifliche Einkommensteuer; eine Erstattung ins Negative gibt es nicht.

Die Faustregel: Bei einem Hebesatz bis 400 % entsteht durch die Gewerbesteuer faktisch keine zusätzliche Belastung – die Anrechnung frisst die gezahlte Gewerbesteuer nahezu vollständig auf. Erst darüber bleibt eine echte Mehrbelastung übrig. Bei Sabine aus Dresden (450 %) waren es 883 € Restbelastung, in einer 330-%-Gemeinde wäre sie auf 0 € gefallen.

Drei Abgrenzungen musst du kennen:

  • GmbH und UG gehen leer aus: Kapitalgesellschaften bekommen keine Anrechnung auf die Körperschaftsteuer – bei ihnen zählt die Gewerbesteuer in voller Höhe.
  • Kein Betriebsausgabenabzug: Die Gewerbesteuer selbst ist seit 2008 nicht mehr als Betriebsausgabe absetzbar (§ 4 Abs. 5b EStG). Die Anrechnung ist der einzige Ausgleich.
  • Sie mindert die Einkommensteuer, nicht den Gewinn: Die Anrechnung wirkt sich auf die festgesetzte Einkommensteuer aus – wie sich dein zu versteuerndes Einkommen zusammensetzt, ist eine eigene Rechnung. Was nach der Anrechnung unterm Strich übrig bleibt, lässt sich langfristig sinnvoll weiterarbeiten – etwa mit einem Sparplan, dessen Ertrag du ebenfalls durchrechnen kannst.

Wer verheiratet ist und mit dem Partner zusammenveranlagt wird, sollte zusätzlich den Ehegattensplitting-Rechner nutzen – die Höhe deiner Einkommensteuer entscheidet nämlich mit, wie viel der Anrechnung bei dir tatsächlich ankommt. Und weil Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer oft in einem Rutsch geprüft werden: Soli und Kirchensteuer richten sich nach der Einkommensteuer – die Gewerbesteuer selbst löst keinen Soli aus.

Formel

Steuerbasis = (Gewinn + Hinzurechnungen − Kürzungen) ↓ volle 100 € − Freibetrag
Steuermessbetrag = Steuerbasis × 3,5 %
Gewerbesteuer = Steuermessbetrag ↓ volle € × Hebesatz
Anrechnung = min(4 × Steuermessbetrag, Gewerbesteuer)   [§ 35 EStG]
Tatsächliche Belastung = Gewerbesteuer − Anrechnung
  • Gewinn + Hinzurechnungen − Kürzungen ergibt den maßgebenden Gewerbeertrag (§§ 7–9 GewStG), abgerundet auf volle 100 €.
  • Freibetrag (§ 11 Abs. 1 GewStG, Stand 2026): 24.500 € für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, 5.000 € für sonstige juristische Personen, 0 € für Kapitalgesellschaften.
  • Steuermesszahl 3,5 % – bundesweit einheitlich seit 2008, auf volle Euro abgerundet.
  • Hebesatz – mindestens 200 % (ab 2027: 280 %), in Prozent der Gemeinde.
  • Anrechnung § 35 EStG – 4,0-facher Messbetrag, nur für Personenunternehmen, begrenzt auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer.

So ist dieser Rechner entstanden

Dieser Rechner ist entstanden, weil fast alle Gewerbesteuer-Tools die §-35-Anrechnung weglassen – obwohl genau sie bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften den größten Effekt hat. Er rechnet deshalb das amtliche Schema komplett durch, vom Freibetrag bis zur tatsächlichen Zusatzbelastung nach Anrechnung.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer bei 100.000 € Gewinn?

Als Einzelunternehmer mit 450 % Hebesatz: Schritt 1: 100.000 € − 24.500 € Freibetrag = 75.500 € Steuerbasis. Schritt 2: 75.500 € × 3,5 % = 2.642 € Steuermessbetrag. Schritt 3: 2.642 € × 450 % = 11.889 € Gewerbesteuer. Schritt 4: Anrechnung nach § 35 EStG = 4 × 2.642 € = 10.568 €. Die tatsächliche Zusatzbelastung beträgt also nur 1.321 €.

Wie viel Gewerbesteuer zahlt eine GmbH bei 100.000 € Gewinn?

Bei 370 % Hebesatz: 100.000 € × 3,5 % = 3.500 € Steuermessbetrag, 3.500 € × 370 % = 12.950 € Gewerbesteuer. Es gibt keinen Freibetrag und keine §-35-Anrechnung – die GmbH zahlt also die vollen 12.950 €.

Ab wann muss ich Gewerbesteuer zahlen?

Als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft fällt faktisch erst ab 24.600 € Gewerbeertrag Steuer an: Vom Ertrag wird der Freibetrag von 24.500 € abgezogen – und der Ertrag wird vorher auf volle 100 € abgerundet. Kapitalgesellschaften zahlen schon ab dem ersten Euro.

Kann ich die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abziehen?

Nein. Seit 2008 ist die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig (§ 4 Abs. 5b EStG). Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gibt es stattdessen die Anrechnung nach § 35 EStG: das 4,0-fache des Steuermessbetrags mindert die Einkommensteuer.

Wer muss keine Gewerbesteuer zahlen?

Freiberufler (§ 18 EStG – etwa Ärzte, Anwälte, Journalisten, Übersetzer) und Land- und Forstwirte zahlen grundsätzlich keine Gewerbesteuer. Kleinunternehmer mit Ertrag unter 24.500 € bleiben durch den Freibetrag verschont.

Wann sind die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen fällig?

Die Vorauszahlungen sind jeweils am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. fällig. Die Gewerbesteuererklärung für 2025 muss bis 31.7.2026, die für 2026 bis 2.8.2027 beim Finanzamt sein.

Was ändert sich 2027 bei der Gewerbesteuer?

Der Mindesthebesatz steigt von 200 % auf 280 % (§ 16 Abs. 4 GewStG). Ende 2024 lagen noch 43 Gemeinden darunter – diese müssen ihre Sätze anheben. Steuermesszahl, Freibeträge und §-35-Anrechnung bleiben unverändert.

Quellen

Erstellt von

Dr. Sarah Hoffmann
Dr. Sarah Hoffmann

Dr. rer. nat. Ernährungswissenschaften, Universität Hohenheim

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