Zuletzt aktualisiert: 24. Oktober 2026

Pendlerpauschale-Rechner

Berechne deine Entfernungspauschale 2026: 0,38 € pro Kilometer ab dem ersten Kilometer — plus Steuerersparnis.

Erstellt von Dr. Sarah Hoffmann

Basierend auf 4 Quellen

Die Pendlerpauschale ist der wichtigste Werbungskosten-Posten für alle, die zur Arbeit fahren. Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine neue Regel: Du setzt einheitlich 0,38 € pro Entfernungskilometer ab — ab dem ersten Kilometer, egal ob Auto, Bahn oder Fahrrad. Dieser Rechner zeigt dir, wie hoch deine Entfernungspauschale 2026 ausfällt, was die Reform gegenüber der alten Staffel von 2025 bringt und wie viel Steuer du mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz tatsächlich sparst.

So verwendest du diesen Rechner

Gib zunächst deine Werte in die Felder Einfache Entfernung zur Arbeit, Arbeitstage pro Jahr, Dein Grenzsteuersatz, Verkehrsmittel ein. Prüfe Einheiten und Zahlenformat im deutschen Stil. Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert und kann zusätzlich über die Schaltfläche berechnet werden. Nutze die Ausgabe als Orientierung und vergleiche sie bei Bedarf mit weiteren Quellen.

So funktioniert der Pendlerpauschale-Rechner

Gib vier Werte ein, der Rest rechnet sich von selbst:

  1. Einfache Entfernung zur Arbeit — die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in Kilometern. Nur die einfache Strecke zählt, Hin- und Rückfahrt werden nicht verdoppelt.
  2. Arbeitstage pro Jahr — die Tage, an denen du tatsächlich zur Arbeit gefahren bist. Urlaub, Krankheitstage, Feiertage und Homeoffice-Tage ziehst du ab; das Finanzamt akzeptiert bei einer Fünf-Tage-Woche in der Regel 220 bis 230 Tage.
  3. Dein Grenzsteuersatz — der Steuersatz, mit dem dein zuletzt verdienter Euro belastet wird. Er entscheidet, wie viel von der Pauschale als echte Steuerersparnis bei dir ankommt.
  4. Verkehrsmittel — Auto, ÖPNV, Fahrrad oder zu Fuß. Die Pauschale gilt seit 2026 verkehrsmittelunabhängig; ohne Pkw ist sie allerdings auf 4.500 € pro Jahr gedeckelt.

Durchgerechnetes Beispiel: Lena, 34, Angestellte aus Hamburg, fährt 25 Kilometer einfach zur Arbeit, an 220 Tagen im Jahr, Grenzsteuersatz 32 %, mit dem Auto. Der Rechner liefert: Entfernungspauschale 2.090,00 € pro Jahr (174,17 € pro Monat). Nach der alten Staffel von 2025 wären es nur 1.738,00 € gewesen — die Reform 2026 bringt ihr also 352,00 € mehr Werbungskosten. Steuerwirksam sind 860,00 € (2.090 € minus 1.230 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag), die Steuerersparnis beträgt 275,20 € im Jahr bzw. 22,93 € im Monat.

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026 pro Kilometer?

Sie beträgt einheitlich 0,38 € pro Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Das hat das Steueränderungsgesetz 2025 gebracht, in Kraft seit dem 1. Januar 2026. Bis 2025 galt eine Staffel: 0,30 € für die Kilometer 1 bis 20 und 0,38 € erst ab dem 21. Kilometer. Die Reform entlastet Pendler 2026 um rund 1,1 Milliarden Euro, ab 2027 um etwa 1,9 Milliarden Euro jährlich.

Der größte Gewinn liegt bei kurzen und mittleren Strecken: Bei 15 Kilometern und 220 Arbeitstagen steigt die Pauschale von 990 € (2025) auf 1.254 € (2026) — ein Plus von 264 €. Bei 30 Kilometern sind es 2.508 € statt 2.156 €, also 352 € mehr. Wer über 20 Kilometer pendelt, behält den alten 38-Cent-Satz für die Fernkilometer; neu ist, dass auch die ersten 20 Kilometer mit 38 statt 30 Cent zählen.

Ab wann lohnt sich die Pendlerpauschale wirklich?

Sie lohnt sich, sobald deine Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € (Stand 2026) übersteigen — erst der darüber liegende Teil mindert dein zu versteuerndes Einkommen. Bei 15 Kilometern einfacher Strecke und 220 Arbeitstagen liegst du mit 1.254 € bereits knapp über der Schwelle; darunter wirkt die Pauschale nur, wenn du weitere Werbungskosten hast.

Wichtig: Die Pauschale senkt nicht deine Steuer um ihren vollen Betrag, sondern dein zu versteuerndes Einkommen. Bei einem Grenzsteuersatz von 32 % bringen 860 € steuerwirksame Werbungskosten 275,20 € echte Ersparnis. Zu-versteuerndes-Einkommen-Rechner zeigt dir, wie sich der Abzug auf deine Bemessungsgrundlage auswirkt.

Ein oft übersehener Tipp: Du musst nicht bis zur Steuererklärung warten. Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung trägt das Finanzamt einen Freibetrag in deine Lohnsteuerabzugsmerkmale ein — dann hast du jeden Monat mehr netto, statt einmal im Jahr auf die Erstattung zu warten.

Was gilt bei ÖPNV, Fahrrad und Homeoffice?

Die Entfernungspauschale ist seit der Reform verkehrsmittelunabhängig: Auto, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß — es zählen immer 0,38 € pro Kilometer. Zwei Einschränkungen bleiben: Ohne eigenen oder überlassenen Pkw ist die Pauschale auf 4.500 € pro Jahr gedeckelt; höhere tatsächliche Kosten, etwa für ein Jahresticket, kannst du stattdessen in voller Höhe ansetzen.

Homeoffice-Tage musst du von den Arbeitstagen abziehen — Pendler- und Homeoffice-Tage schließen sich gegenseitig aus. Für Tage in der häuslichen Wohnung gibt es dafür die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag. Mit dem Homeoffice-Pauschale-Rechner prüfst du, was dir die Tage zuhause bringen. Wer so wenig verdient, dass er unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) bleibt, bekommt statt des Werbungskostenabzugs die Mobilitätsprämie — sie ist seit 2026 dauerhaft entfristet.

Sonderfall Dienstwagen: Fährst du einen Firmenwagen, gilt die 1-%-Regelung statt der Entfernungspauschale. Der Dienstwagen-Rechner ermittelt den geldwerten Vorteil. Und wenn du nur am Wochenende heimpendelst, weil du eine Zweitwohnung am Arbeitsort hast, greift meist die doppelte Haushaltsführung — auch dafür gibt es einen Rechner. Dienstreisen, die du direkt von zuhause antrittst, gehören übrigens nicht hierher, sondern in den Reisekostenrechner.

Formel

Entfernungspauschale 2026 = einfache Entfernung (km) × 0,38 € × Arbeitstage
Anrechenbar = ohne Pkw: min(Pauschale, 4.500 €); mit Pkw: unbegrenzt
Steuerwirksam = max(anrechenbare Pauschale − 1.230 €, 0)
Steuerersparnis = steuerwirksam × Grenzsteuersatz

Zum Vergleich rechnet der Rechner parallel die alte Staffel von 2025: (min(km, 20) × 0,30 € + max(km − 20, 0) × 0,38 €) × Arbeitstage. Die Differenz zeigt dir den Reform-Mehrertrag auf den Euro genau.

So ist dieser Rechner entstanden

Dieser Rechner ist entstanden, weil die Reform zum 1. Januar 2026 die wichtigste Pendler-Regel seit Jahren geändert hat — viele Ratgeber und Tools zeigen aber noch die alte 30/38-Cent-Staffel. Er rechnet deshalb bewusst beide Regeln parallel und übersetzt die Pauschale über deinen Grenzsteuersatz in die Steuerersparnis, die wirklich auf deinem Konto ankommt.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Pendlerpauschale genau?

Die Pendlerpauschale — offiziell Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG — ist ein Werbungskosten-Abzug für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Seit 2026 beträgt sie einheitlich 0,38 € pro vollem Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer. Sie mindert dein zu versteuerndes Einkommen, nicht direkt deine Steuer.

Wie berechne ich die Pendlerpauschale für 18 km und 215 Arbeitstage?

Schritt 1: 18 km × 0,38 € = 6,84 € pro Tag. Schritt 2: 6,84 € × 215 Tage = 1.470,60 € Entfernungspauschale für 2026. Zum Vergleich die alte Staffel 2025: 18 km × 0,30 € × 215 Tage = 1.161,00 €. Der Reform-Mehrertrag beträgt 309,60 €.

Wie viel Steuer spare ich bei 40 km, 220 Tagen und 35 % Grenzsteuersatz?

Schritt 1: 40 km × 0,38 € × 220 Tage = 3.344,00 € Pauschale. Schritt 2: Steuerwirksam sind 3.344 € − 1.230 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag = 2.114,00 €. Schritt 3: 2.114 € × 35 % = 739,90 € Steuerersparnis pro Jahr, also etwa 61,66 € pro Monat.

Was bringt die Reform 2026 bei 12 km und 210 Tagen?

Rechnung 2026: 12 km × 0,38 € × 210 Tage = 957,60 €. Rechnung 2025 (alte Staffel): 12 km × 0,30 € × 210 Tage = 756,00 €. Das Plus durch die Reform beträgt 201,60 € — bei Kurzstrecken der größte relative Gewinn (+26,7 %).

Zählt bei der Pendlerpauschale Hin- und Rückfahrt?

Nein. Es zählt immer nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pro Arbeitstag. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung; eine längere Strecke darfst du nur ansetzen, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und du sie regelmäßig fährst.

Was passiert bei Krankheit, Urlaub oder Homeoffice?

Nur tatsächlich gefahrene Tage zählen: Urlaub, Krankheitstage, Feiertage und Homeoffice-Tage ziehst du von den Arbeitstagen ab. Das Finanzamt akzeptiert bei einer Fünf-Tage-Woche in der Regel 220 bis 230 Tage im Jahr. Für Homeoffice-Tage gibt es separat die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag.

Gilt die Pendlerpauschale auch für Fahrrad und öffentliche Verkehrsmittel?

Ja, sie ist verkehrsmittelunabhängig: Auto, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß — immer 0,38 € pro Kilometer. Eine Grenze gibt es ohne Pkw: Dann ist die Pauschale auf 4.500 € pro Jahr gedeckelt. Höhere tatsächliche Kosten, etwa für ein teures Jahresticket, kannst du stattdessen in voller Höhe ansetzen.

Quellen

Erstellt von

Dr. Sarah Hoffmann
Dr. Sarah Hoffmann

Dr. rer. nat. Ernährungswissenschaften, Universität Hohenheim

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