Zuletzt aktualisiert: 04. November 2026

Notarkosten-Rechner

Notar- und Grundbuchkosten beim Immobilienkauf nach GNotKG-Tabelle B berechnen – inklusive Grundschuld.

Erstellt von Dr. Sarah Hoffmann

Basierend auf 4 Quellen

Der Notarkosten-Rechner berechnet deine Notar- und Grundbuchkosten beim Immobilienkauf nach der gesetzlichen Gebührentabelle des GNotKG – exakt nach Tabelle B, statt mit einer Faustregel. Du gibst Kaufpreis und Grundschuld ein, wählst Buch- oder Briefgrundschuld und siehst sofort jeden Posten einzeln: Beurkundung, Vollzug, Vormerkung, Eigentumsumschreibung, Grundschuld und Umsatzsteuer. So weißt du vor dem Notartermin, was dich der Kauf wirklich kostet – kostenlos und ohne Anmeldung.

So verwendest du diesen Rechner

Gib zunächst deine Werte in die Felder Kaufpreis, Grundschuld (Nennbetrag), Art der Grundschuld, Auflassungsvormerkung eintragen, Betreuung der Grundschuld (Bankbestätigung), Auslagen (Schätzung) ein. Prüfe Einheiten und Zahlenformat im deutschen Stil. Das Ergebnis wird automatisch aktualisiert und kann zusätzlich über die Schaltfläche berechnet werden. Nutze die Ausgabe als Orientierung und vergleiche sie bei Bedarf mit weiteren Quellen.

So funktioniert der Notarkosten-Rechner

Der Notarkosten-Rechner berechnet deine Notar- und Grundbuchkosten beim Immobilienkauf nach der gesetzlichen Gebührentabelle – nicht nach einer Faustregel. So gehst du vor:

  1. Trage im Feld Kaufpreis den im Kaufvertrag vereinbarten Preis für Haus, Wohnung oder Grundstück ein.
  2. Trage im Feld Grundschuld (Nennbetrag) den Betrag ein, den die Bank ins Grundbuch eintragen lässt – oder 0 €, wenn du ohne Finanzierung kaufst.
  3. Wähle im Feld Art der Grundschuld zwischen Buchgrundschuld und Briefgrundschuld.
  4. Lasse Auflassungsvormerkung eintragen aktiviert, wenn du dich als Käufer im Grundbuch absichern willst – das ist der Regelfall.
  5. Lasse Betreuung der Grundschuld (Bankbestätigung) aktiviert, wenn der Notar der Bank die Eintragung bestätigt.
  6. Passe im Feld Auslagen (Schätzung) die geschätzten Auslagen für Dokumente, Porto und Telekommunikation an.
  7. Lies die Ergebnisse ab: Beurkundung, Vollzug, Vormerkung, Eigentumsumschreibung, Grundschuld-Positionen, Notarkosten brutto, Grundbuchkosten gesamt und die Notar- und Grundbuchkosten gesamt als Highlight – dazu den Anteil am Kaufpreis in Prozent.

Durchgerechnetes Beispiel

Eine 34-jährige Angestellte aus Hamburg kauft eine Eigentumswohnung für 350.000 € und lässt eine Buchgrundschuld über 280.000 € eintragen. Sie lässt die Auflassungsvormerkung eintragen, die Betreuung der Grundschuld ist aktiviert, die Auslagen schätzt sie mit 50 €. Der Rechner ermittelt: einfache Gebühr nach Tabelle B für den Kaufpreis 685 €, für die Grundschuld 585 €. Daraus folgen Beurkundung Kaufvertrag 1.370 €, Vollzugsgebühr 342,50 €, Auflassungsvormerkung 342,50 €, Eigentumsumschreibung 342,50 €, Beurkundung Grundschuld 585 €, Betreuung Grundschuld 292,50 € und Eintragung Grundschuld 585 €. Die Notarkosten netto betragen 2.640 €, die Umsatzsteuer 501,60 €, die Notarkosten brutto 3.141,60 €, die Grundbuchkosten gesamt 1.270 €. Insgesamt zahlt sie 4.411,60 €, das sind 1,26 % des Kaufpreises.

Wie hoch sind die Notarkosten bei 350.000 Euro Kaufpreis?

Die Antwort hängt davon ab, ob eine Grundschuld eingetragen wird. Ohne Grundschuld, aber mit Vormerkung und 50 € Auslagen, kostet derselbe Kauf 2.782,38 €: Beurkundung 1.370 €, Vollzug 342,50 €, Vormerkung 342,50 €, Umschreibung 342,50 €, Notarkosten netto 1.762,50 €, Umsatzsteuer 334,88 €, Notarkosten brutto 2.097,38 €, Grundbuchkosten 685 €. Mit einer Buchgrundschuld über 280.000 € steigt die Summe auf 4.411,60 € – die Grundschuld allein fügt 1.629,22 € hinzu. Wer nur die Faustregel „1,5 Prozent" im Kopf hat, überschätzt den Kauf ohne Finanzierung deutlich und unterschätzt, wie stark die Grundschuld den Endbetrag treibt. Der Rechner zeigt deshalb jeden Posten einzeln, statt eine Pauschale auszuwerfen.

Warum ist die Faustregel von 1,5 Prozent oft falsch?

Weil die Gebührentabelle degressiv ist: Die einfache Gebühr steigt mit dem Geschäftswert, aber langsamer als der Wert selbst. Bei 40.000 € Kaufpreis beträgt die einfache Gebühr 145 €, bei 350.000 € sind es 685 € und bei 1.000.000 € 1.735 €. Der prozentuale Anteil sinkt also mit steigendem Kaufpreis – bei 40.000 € liegt der Gesamtanteil bei 1,59 %, bei 1.000.000 € ohne Grundschuld und ohne Vormerkung nur bei 0,60 %. Umgekehrt treiben Zusatzpositionen wie eine Briefgrundschuld (1,3 statt 1,0 beim Grundbuchamt) oder eine hohe Grundschuld den Anteil wieder nach oben. Eine einzige Prozentzahl kann diese Staffel nicht abbilden. Die Faustregel taugt als grobe Budgetierung, nicht als Kostenaufstellung – und sie erklärt auch, warum zwei Käufer mit demselben Kaufpreis trotzdem unterschiedlich hohe Rechnungen bekommen.

Wer zahlt die Notarkosten – Käufer oder Verkäufer?

In der Praxis zahlt fast immer der Käufer die Notar- und Grundbuchkosten des Kaufs, auch wenn das Gesetz beide Vertragsparteien als Kostenschuldner sieht. Der Kaufvertrag regelt die Kostenverteilung ausdrücklich, und die übliche Klausel legt sie dem Käufer auf. Anders sieht es bei der Löschung einer alten Grundschuld des Verkäufers aus: Diese Kosten trägt der Verkäufer. Beachte außerdem, dass Notar und Grundbuch nur ein Teil der Rechnung sind: Die Grunderwerbsteuer richtet sich nach dem Bundesland und liegt 2026 zwischen 3,5 % und 6,5 %, dazu kommt gegebenenfalls die Maklerprovision. Wer das Gesamtbild braucht, rechnet mit dem Rechner für die gesamten Kaufnebenkosten weiter – dort stehen Grunderwerbsteuer, Makler und die hier berechneten Notarkosten in einer Summe. Auch die Grunderwerbsteuer lässt sich separat nach Bundesland berechnen, und wer den Kauf finanziert, prüft mit dem Rechner für deine Baufinanzierung, welche Rate zum Kaufpreis passt. Nach dem Kauf läuft die laufende Grundsteuer weiter, und wer vermietet, rechnet mit dem Rechner für die Mietrendite, ob sich der Kauf trägt. Für die Finanzierung selbst hilft der Rechner für deine Kreditrate.

Formel

Einfache Gebühr nach Tabelle B (§ 34 GNotKG):
  bis 500 €: 15 €
  bis 2.000 €: 15 € + je angefangene 500 € weitere 4 €
  bis 10.000 €: 27 € + je angefangene 1.000 € weitere 6 €
  bis 25.000 €: 75 € + je angefangene 3.000 € weitere 8 €
  bis 50.000 €: 115 € + je angefangene 5.000 € weitere 10 €
  bis 200.000 €: 165 € + je angefangene 15.000 € weitere 27 €
  bis 500.000 €: 435 € + je angefangene 30.000 € weitere 50 €
  bis 5.000.000 €: 935 € + je angefangene 50.000 € weitere 80 €

Beurkundung Kaufvertrag = einfache Gebühr × 2,0
Vollzugsgebühr = einfache Gebühr × 0,5
Auflassungsvormerkung = einfache Gebühr × 0,5 (Grundbuchamt)
Eigentumsumschreibung = einfache Gebühr × 0,5 (Grundbuchamt)
Grundschuld: Beurkundung = Tabellengebühr × 1,0, Betreuung = × 0,5,
  Eintragung = × 1,0 (Buch) bzw. × 1,3 (Brief)
Notarkosten brutto = (Notargebühren + Auslagen) × 1,19
Gesamtkosten = Notarkosten brutto + Grundbuchkosten

Die Variablen: Kaufpreis und Grundschuld-Betrag sind die Geschäftswerte in Euro, die einfache Gebühr ist der Tabellenwert nach § 34 GNotKG, die Faktoren 2,0, 1,0, 0,5 und 1,3 sind die gesetzlichen Gebührensätze aus dem Kostenverzeichnis. Die Umsatzsteuer von 19 % fällt nur auf den Notarteil an – Grundbuchgebühren sind umsatzsteuerfrei. Die Rechnung gilt bis 5.000.000 € Geschäftswert; darüber läuft § 34 GNotKG mit weiteren Stufen weiter.

So ist dieser Rechner entstanden

Dieser Rechner ist entstanden, weil der bisherige Hauskauf-Nebenkosten-Rechner Notar und Grundbuch nur mit einer 1,5-%-Faustregel schätzt – und weil Käufer vor dem Notartermin wissen wollen, woraus sich ihre Rechnung Posten für Posten zusammensetzt. Er rechnet deshalb die echte GNotKG-Tabelle B nach, statt eine Prozentzahl zu raten.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet der Notar bei 250.000 Euro Kaufpreis ohne Finanzierung?

Bei 250.000 € Kaufpreis, ohne Grundschuld, mit Auflassungsvormerkung und 50 € Auslagen: einfache Gebühr 535 €, Beurkundung 1.070 €, Vollzug 267,50 €, Vormerkung 267,50 €, Eigentumsumschreibung 267,50 €. Notarkosten netto 1.387,50 €, Umsatzsteuer 263,63 €, Notarkosten brutto 1.651,13 €, Grundbuchkosten 535 € – insgesamt 2.186,13 €, also 0,87 % des Kaufpreises.

Was kostet nur eine Grundschuld über 300.000 Euro?

Bei einer Buchgrundschuld über 300.000 €, mit Betreuung und 50 € Auslagen: einfache Gebühr 635 €, Beurkundung 635 €, Betreuung 317,50 €, Eintragung beim Grundbuchamt 635 €. Notarkosten netto 1.002,50 €, Umsatzsteuer 190,48 €, Notarkosten brutto 1.192,98 €, Grundbuchkosten 635 € – insgesamt 1.827,98 €. Bei einer Briefgrundschuld steigt die Eintragung auf 825,50 € (1,3-Gebühr), die Gesamtsumme auf 2.018,48 €.

Was kostet ein Hauskauf über 600.000 Euro mit Briefgrundschuld?

Bei 600.000 € Kaufpreis und einer Briefgrundschuld über 480.000 €, mit Vormerkung, Betreuung und 50 € Auslagen: einfache Gebühr Kaufpreis 1.095 €, Grundschuld 935 €. Beurkundung 2.190 €, Vollzug 547,50 €, Vormerkung 547,50 €, Umschreibung 547,50 €, Beurkundung Grundschuld 935 €, Betreuung 467,50 €, Eintragung Briefgrundschuld 1.215,50 €. Notarkosten brutto 4.986,10 €, Grundbuchkosten 2.310,50 € – insgesamt 7.296,60 €, also 1,22 % des Kaufpreises.

Warum ist die Grundschuld oft höher als das Darlehen?

Weil die Grundschuld nicht nur das Darlehen, sondern auch Zinsen, Verzugszinsen und Nebenkosten der Bank absichern soll. Üblich sind 10 bis 20 % Aufschlag auf den Darlehensbetrag – bei 250.000 € Darlehen also eine Grundschuld über 275.000 bis 300.000 €. Der höhere Nennbetrag erhöht die Tabellengebühr, deshalb lohnt es sich, den Betrag im Rechner genau einzugeben statt das Darlehen zu nehmen.

Sind Notarkosten verhandelbar?

Nein. Die Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundesweit einheitlich festgelegt, und § 17 BNotO verpflichtet den Notar, genau diese Gebühren zu erheben. Jeder Notar in Deutschland berechnet für denselben Kaufpreis dieselben Gebühren – Unterschiede entstehen nur durch andere Leistungen, etwa zusätzliche Löschungen, Genehmigungen oder eine Brief- statt Buchgrundschuld.

Was ist der Unterschied zwischen Buch- und Briefgrundschuld?

Bei der Buchgrundschuld steht das Recht nur im Grundbuch, die Eintragung kostet eine 1,0-Gebühr. Bei der Briefgrundschuld stellt das Grundbuchamt zusätzlich einen Brief aus, mit dem die Grundschuld ohne neue Grundbucheintragung abgetreten werden kann – dafür kostet die Eintragung eine 1,3-Gebühr. In der Praxis dominiert heute die Buchgrundschuld, weil Banken den Briefvorteil selten brauchen.

Kann ich Notarkosten von der Steuer absetzen?

Bei einer vermieteten Immobilie ja: Notar- und Grundbuchkosten zählen dort zu den Anschaffungsnebenkosten und damit zu den Werbungskosten, sie mindern über die Abschreibung deine Steuerlast. Bei einer selbst genutzten Immobilie sind sie dagegen Privatkosten und nicht absetzbar. Die Grunderwerbsteuer ist in beiden Fällen Teil der Anschaffungskosten, aber kein direkt absetzbarer Posten.

Quellen

Erstellt von

Dr. Sarah Hoffmann
Dr. Sarah Hoffmann

Dr. rer. nat. Ernährungswissenschaften, Universität Hohenheim

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